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Garantiert transparente Gebühren.

Die gesetzliche Basis für das Honorar eines Rechtsanwalts ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die Vergütung richtet sich im Kern nach dem so genannten Gegenstandswert. Bei der Durchsetzung einer Forderung also in der Regel nach dem objektiven Geldwert. Nur in nicht vermögensrechtlichen Angelegenheiten richtet sie sich nach gesonderten gesetzlichen Vorschriften.

Gegenstandswert bis EURO Gesetzliche Gebühren gemäß RVG
bis 1.500 EURO 131,54 - 181,54 EURO
bis 4.000 EURO 278,98 - 392,66 EURO
bis 8.000 EURO 501,12 - 644,50 EURO
bis 19.000 EURO 655,86 - 726,16 EURO
bis 30.000 EURO 814,55 - 1166,26 EURO

Gebührenbeispiele für ausgewählte Gegenstandswerte incl. MWSt.
Die gesetzlichen Gebühren umfassen die gesamte außergerichtlich Vertretung.

Im Fall einer notwendigen gerichtlichen Vertretung kommen die diesbezüglichen gesetzlichen Gebühren hinzu. Diese sind stark verfahrensabhängig.

Außergerichtlich besteht die Möglichkeit mittels einer einvernehmlichen gesonderten Gebührenvereinbarung hiervon abzuweichen. Das ist selbstverständlich im persönlichen Gespräch zu klären. Solange noch keine Sachfragen erörtert werden und lediglich eine Kostenabschätzung gewünscht ist, fallen keine Gebühren für Sie an.

Transparente Gebühren erleichtern Ihnen die Entscheidung:
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"Vom Rechtsanwaltsvergütungsgesetz können Anwalt und Mandant einvernehmlich zugunsten des Mandanten abweichen."
 
Jan von Ploetz
Rechtsanwalt
In der Struth 1
35041 Marburg
 
 
Telefon: +49 (0) 64 20 / 8 21 01 05
Telefax: +49 (0) 64 20 / 96 06 61
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